Würdig leben bis zuzuletzt – eine Streitschrift

Montag, 26. Februar 2007 | Autor: Michael C. Neubert

Katrin Göring-Eckardt hat die Streitschrift “Würdig leben bis zuletzt” herausgegeben, in der ich auch ein Kapitel verfasst habe.

Das Thema Sterbehilfe sachlich und differenziert dargestellt. Eine mutige Streitschrift, die eindeutig Position bezieht. Zielgruppe: Betroffene, ehrenamtliche und professionelle Mitarbeitende im Hospizbereich, an gesellschaftspolitischen Fragen Interessierte

Dieses Buch ist informativ, provokant und bezieht eindeutig Position. Das Thema: Sterbehilfe versus Sterbebegleitung. Die Herausgeberin: Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckhardt. Sie stellt hier die wichtigsten Aspekte zu dem hochaktuellen gesellschaftlichen Tabu-Thema vor. Die Beiträge sind verfasst von AutorInnen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen wie Seelsorge, Rechtsprechung, Hospiz, Ethik, Medizin, Kirche. Die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates (2006) ist ebenso enthalten wie ein Fachbeitrag aus dem benachbarten Ausland (Niederlande).

Von mir stammt der Beitrag zur Patientenverfügung – siehe auch www.patiententestament.com

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren

Enquete-Kommission schwächt Patientenverfügung

Sonntag, 26. September 2004 | Autor: Michael C. Neubert

Die Enquete-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” hat am 24.09.04 dem Bundestagspräsidenten einen Zwischenbericht zur Patientenverfügung übergeben.
Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums und den Richtlinien der Bundesärztekammer soll nach dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission die Patientenverfügung nicht gestärkt werden – die Möglichkeit zu Behandlungsabbrüchen wird eingeschränkt.

Die Kommission fordert grundsätzlich eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung, was zu begrüßen ist.
Allerdings soll die Patientenverfügung nur dann gelten, wenn das Grundleiden des Patienten irreversibel tödlich ist. Dies bedeutet, dass lebensverlängernde Maßnahmen auch entgegen dem erklärten Willen des Patienten in einer Patientenverfügung durchgeführt werden sollen – etwa bei Wachkoma, Demenz oder bei religiös motivierten Behandlungsverboten. “Damit werden Patienten Zwangsbehandlungen gegen ihren erklärten Willen ausgeliefert”, so Flach und Kauch, Mitglieder der Kommission, die ein Sondervotum abgegeben haben.

Zudem hält die Enquete-Kommission entgegen früheren Plänen daran fest, das Vormundschaftsgericht bei der Umsetzung von Patientenverfügungen in jedem Fall einzuschalten.

Die Empfehlung der Kommission schränkt das Selbstbestimmungsrecht in nicht vertretbarem Maße ein.

Links:
Empfehlung der Enquete-Kommission als pdf
Artikel bei 123recht.net
Sondervotum
www.patiententestament.com

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren