Kurzarbeit

Freitag, 20. Februar 2009 | Autor: Michael C. Neubert

Nein, nicht bei mir aber bei einigen Mandanten.

Da es dazu immer wieder Fragen gibt, möchte ich auf die sehr informativen Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – Einsatz für Arbeit – hinweisen. Ein umfangreiches Merkplatt findet sich hier.  Nutzen sie auch die Chance zur Weiterbildung während der Kurzarbeit.

Die am häufigsten gestellte Frage lautet, ob die Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen müssen. Die Anordnung von Kurzarbeit kann nicht im Rahmen des Direktionsrechtes des Arbeitgebers erfolgen. Die Mitarbeiter müssen der Kurzarbeit zustimmen. Diese Zustimmung ist in der Regel der Agentur für Arbeit mitsamt allen Antragsunterlagen vorzulegen. Fehlt es an der Zustimmung, bleibt nur eine Änderungskündigung. Besteht ein Betriebsrat, so hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, soweit keine tarifliche Regelung besteht (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).

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