Beschränkter Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer

Samstag, 30. September 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Oder besser bekannt als A-Schein für Gleitschirmflieger.

Nachdem ich die Sommerwochenenden im Fluggelände Neuseenland bei Leipzig verbracht habe, ist es nun geschafft – vorgestern habe ich die praktische Prüfung für den A-Schein abgelegt!

Michael C. Neubert am Gleitschirm

Vielen Dank an meinen Flugleherer Thomas für die gute Ausbildung!

Und was hat diese Meldung nun in einem rechtlichen Blog zu suchen? Immerhin gehörte auch das LuftVG zur Ausbildung!

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Flyke bleibt Fahrrad

Samstag, 8. Juli 2006 | Autor: Michael C. Neubert

Ein unter Moschi-Fliegern viel beachtet Entscheidung hat das Landgericht Zwickau gefällt.

Der Angeklagte war wiederholt von der Polizei mit seinem Flyke mit ausgeschaltetem Motor auf dem Weg zum Flugplatz angehalten worden und wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesezt angezeigt. Argument der Staatsanwaltschaft: Das Flyke hat einen Motor und ist deswegen versicherungspflichtig. Das Amtsgericht folgte der Argumentation des Angeklagten und sprach diesen frei, weil ein Flyke mit ausgeschaltetem Motor nichts anderes als ein Fahrrad mein einem Flugmotor als Gepäckstück am Träger sei.

Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung – diese wurde am 24.03.2006 als unzulässig abgewiesen.

Hat eigentlich jemand das Aktenzeichen oder den Text?

Happy Landings!

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