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	<title>MCNeubert lawblog &#187; Markenrecht</title>
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						<item>
		<title>Help? Gemeinschaftsmarke mit Sonderzeichen</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2009/05/08/help-gemeinschaftsmarke-mit-sonderzeichen/</link>
		<comments>http://lawblog.mcneubert.de/2009/05/08/help-gemeinschaftsmarke-mit-sonderzeichen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 08 May 2009 13:04:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinschaftsmarke]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich möchte eine Gemeinschaftsmarke mit dem Sonderzeichen &#8220;µ&#8221; (auf der Tastatur beim M) anmelden. Es soll eine Wortmarke werden. Bei der elektronischen Anmeldung der Marke erhalte ich jedoch folgende Fehlermeldung: Fehler Folgende Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden: Art der Marke Die gewählte „Zeichensatz“ unterstützt den im „Wiedergabe der Marke“ gewählten Zeichensatz nicht&#8230;. Bei der Recherche findet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte eine <a href="http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/CTM/communityTradeMark/communityTradeMark.de.do" target="_blank">Gemeinschaftsmarke</a> mit dem Sonderzeichen &#8220;µ&#8221; (auf der Tastatur beim M) anmelden. Es soll eine Wortmarke werden. Bei der <a href="http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/forms/electronic/fileApplicationCTM.de.do" target="_blank">elektronischen Anmeldung</a> der Marke erhalte ich jedoch folgende Fehlermeldung:</p>
<blockquote>
<h3>Fehler</h3>
<p>Folgende Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden:</p>
<dl>
<dt> Art der Marke </dt>
</dl>
<dd>Die gewählte „Zeichensatz“ unterstützt den im „Wiedergabe der Marke“ gewählten Zeichensatz nicht&#8230;.</dd>
</blockquote>
<dd>Bei der Recherche findet man sehr viele Wortmarken mit dem Sonderzeichen &#8220;µ&#8221; &#8211; es muss also theoretisch gehen. Bei der Wahl des Zeichensatzes habe ich auch schon fast alle dort angebotenen Sprachen probiert &#8211; es kommt immer die gleiche Fehlermeldung.</dd>
<dd> </dd>
<dd> </dd>
<dd>Kann mir bitte jemand einen Tipp geben, was ich falsch mache. Danke!</dd>
<dd>
</dd>
<dd><strong>Update:</strong> <a href="http://lawblog.mcneubert.de/2009/06/04/problem-gelost-gemeinschaftsmarke-mit-sonderzeichen/" target="_self">Problem gelöst!</a> <img src='http://lawblog.mcneubert.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />
</dd>
<dd> </dd>
<dd><span style="color: #ffffff;">.</span> </dd>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2009/05/08/help-gemeinschaftsmarke-mit-sonderzeichen/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Starbucks und seine Nachahmer</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2007/11/16/starbucks-und-seine-nachahmer/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Nov 2007 15:04:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie Markenblog meldet, ist Starbucks der Meinung, dass das Logo von CONGA mit ihrem bekannten Starbucks-Logo zu verwecheln sei. Wie beide Logos aussehen, ist beim Las Vegas Trademark Attorney zu sehen &#8211; inclusive einem Statment zur Verwechslungsgefahr der beiden Logos. Ich habe mich auch schon öfters gefragt, warum sich Starbucks noch nicht gegen das Logo [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="http://www.markenblog.de/2007/11/16/usa-starbucks-vs-conga/" target="_blank">Markenblog</a> meldet, ist Starbucks der Meinung, dass das Logo von CONGA mit ihrem bekannten Starbucks-Logo zu verwecheln sei. Wie beide Logos aussehen, ist beim <a href="http://www.vegastrademarkattorney.com/2007/11/starbucks-suing-another-small-coffee.html" target="_blank">Las Vegas Trademark Attorney</a> zu sehen &#8211; inclusive einem Statment zur Verwechslungsgefahr der beiden Logos.</p>
<p>Ich habe mich auch schon öfters gefragt, warum sich Starbucks noch nicht gegen das Logo der <a href="http://www.schaerf.at/coffeeshop/index4.htm" target="_blank">Coffeeshop Company</a> gewehrt hat (in Chemnitz gibt es auch eine Filiale dieser Franchisekette).<br />
Hier meine ich eine gewisse Verwechslungsgefahr schon zu erkennen (<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Trademark_dilution" target="_blank">trademark dilution</a>).</p>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2007/11/16/starbucks-und-seine-nachahmer/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Carlsberg vs. Karls Brauhaus</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2007/10/27/carlsberg-vs-karls-brauhaus/</link>
		<comments>http://lawblog.mcneubert.de/2007/10/27/carlsberg-vs-karls-brauhaus/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 27 Oct 2007 09:39:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Chemnitz]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In Chemnitz wird die Hausbrauerei Karls Brauhaus vom Biergiganten Carlsberg zur Änderung des Brauereinamens aufgefordert. Die Chemnitzer Brauerei befindet sich gegenüber dem Chemnitzer Karl-Marx-Monument und Marx war deswegen Namensgeber der Brauerei. Carlsberg sieht eine Verwechslungsgefahr und hat dem Chemnitzer Brauereibesitzer eine Frist zur Umbenennung bis Jahresende gestellt. Die Kosten beziffert dieser mit etwa 20.000 EUR [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Chemnitz wird die Hausbrauerei <a href="http://www.karls-brauhaus.de/">Karls Brauhaus</a> vom Biergiganten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Carlsberg_(Brauerei)">Carlsberg</a> zur Änderung des Brauereinamens aufgefordert. Die Chemnitzer Brauerei befindet sich gegenüber dem Chemnitzer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Marx-Monument">Karl-Marx-Monument</a> und Marx war deswegen Namensgeber der Brauerei.</p>
<p>Carlsberg sieht eine Verwechslungsgefahr und hat dem Chemnitzer Brauereibesitzer eine Frist zur Umbenennung bis Jahresende gestellt. Die Kosten beziffert dieser mit etwa 20.000 EUR für neue Logos, Biergläser etc.</p>
<p>Wahrscheinlich hat bis jetzt noch keiner beim trinken eines frisch gezapften Karls an Carlsberg gedacht. Ob es Carlsberg mit 100 Millionen Hektoliter Bierproduktion pro Jahr wirklich nützt, einen &#8220;Konkurrenten&#8221; mit 350 Hektoliter Bierproduktion pro Jahr ins Aus zu drängen, ist fraglich &#8211; negative Schlagzeilen sind Carlsberg dagegen  sicher.</p>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2007/10/27/carlsberg-vs-karls-brauhaus/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>motoGP auf dem Sachsenring &#8211; Vorsicht beim Verkauf von Plagiaten</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2007/07/11/motogp-auf-dem-sachsenring-vorsicht-beim-verkauf-von-plagiaten/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jul 2007 20:07:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Plagiate]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 13. bis 15. Juli 2007 findet wieder der Motorrad Grand Prix von Deutschland auf dem Sachsenring statt. Durch Erfahrungen aus dem letzten Jahr weiß ich, dass Vertreter von Markeninhabern die vielen Stände mit Fanartikeln auf Plagiate überprüfen und Markenverletzungen bzw. Kennzeichenverletzungen gem. §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 143 Abs. 1 Nr. 1, Abs. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 13. bis 15. Juli 2007 findet wieder der <a href="http://www.sachsenring-circuit.com/">Motorrad Grand Prix von Deutschland</a> auf dem <a href="http://www.sachsenring.de">Sachsenring </a> statt. Durch <a href="http://lawblog.mcneubert.de/2007/01/15/kennzeichenverletzung-%c2%a7-143-markeng-vorsicht-mitarbeiter/">Erfahrungen </a>aus dem letzten Jahr weiß ich, dass Vertreter von Markeninhabern die vielen Stände mit Fanartikeln auf Plagiate überprüfen und Markenverletzungen bzw. Kennzeichenverletzungen gem. §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 MarkenG: Ausschlie&szlig;liches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch">14 Abs. 2 Nr. 1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html" target="_blank" title="&sect; 143 MarkenG: Strafbare Kennzeichenverletzung">143 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MarkenG</a> zur Anzeige bringen. Die Stände werden dann zusammen mit Zollbeamten durchsucht und Plagiate beschlagnahmt.</p>
<p>Natürlich sollten keine Plagiate verkauft werden &#8211; wenn doch aus Versehen einige Fälschungen am Stand aufgetaucht sind, dann sei den Verkäufern und Standbetreibern empfohlen, vor Ort keinerlei übereilten Aussagen gegenüber den Rechtsanwälten der Markeninhaber und den Zollbeamten zu machen. Dafür ist später, nach einer Beratung, noch genügend Zeit.</p>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2007/07/11/motogp-auf-dem-sachsenring-vorsicht-beim-verkauf-von-plagiaten/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kennzeichenverletzung &#8211; § 143 MarkenG &#8211; Vorsicht Mitarbeiter</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Jan 2007 11:52:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen einen meiner Mandanten wurde eine Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung gem. §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 143 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MarkenG erlassen. Mein Mandant arbeitet sporadisch für eine Firma, die bei Motorsportveranstaltungen einen Stand mit Fanartikeln betreibt. Er erhält dafür keine Provision sondern einen Festpreis pro Wochenende. Vor jedem Wochenende übernimmt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen einen meiner Mandanten wurde eine Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung gem. §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 MarkenG: Ausschlie&szlig;liches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch">14 Abs. 2 Nr. 1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html" target="_blank" title="&sect; 143 MarkenG: Strafbare Kennzeichenverletzung">143 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MarkenG</a> erlassen.</p>
<p>Mein Mandant arbeitet sporadisch für eine Firma, die bei Motorsportveranstaltungen einen Stand mit Fanartikeln betreibt. Er erhält dafür keine Provision sondern einen Festpreis pro Wochenende. Vor jedem Wochenende übernimmt er den Transporter der Firma mit dem Verkaufsstand und der Ware. Beim Auspacken bemerkte er dann, dass sich in einer Tasche mehrer T-Shirts mit &#8220;Vallentino Rossi&#8221; Aufdruck befanden, die offensichtlich keine Originale sondern Plagiate waren. Aus diesem Grund dekorierte er diese T-Shirts nicht, ließ sie aber wohl im hinteren Bereich des Standes in einer Tasche liegen. Aufgrund einer Anzeige durch den Vertreter der Markeninhaberin wurden viele Stände auf einer Veranstaltung am Sachsenring überprüft &#8211; wie die besagten T-Shirts letztlich entdeckt wurden (ob durch die Zollbeamten, weil die Shirts sichbar waren oder durch den Rechtsanwalt, der den Stand &#8220;durchsuchte&#8221;) konnte nicht ganz geklärt werden. Jedenfalls wurden die T-Shirts beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.</p>
<p>In der Verhandlung räumte der Staatsanwalt zwar ein, er gehe nicht mehr von einem gewerbsmäßigen Handeln aus aber sehe weiterhin den Besitz der Plagiate. Den Vorsatz wollte der Richter nicht ausschließen, da aufgrund der Zeugenaussage und nach seiner Überzeugung die T-Shirts zumindest sichtbar am Stand waren und der Mandant nichts getan hatte, um diese sicher dem Verkauf zu entziehen &#8211; z.B. gleich im Transporter lassen. Außerdem habe er gewusst, dass es sich um Plagiate handele.<br />
Mich hat die Argumentation zwar nicht überzeugt, aber der Mandant war mit einer Einstellung nach 153a StPO und einer sehr geringen Geldzahlung einverstanden.</p>
<p>Bleibt die Konsequenz, dass sich auch das Verkaufspersonal ganz genau ansehen sollte, welche Ware sie tatsächlich anbieten.</p>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2007/01/15/kennzeichenverletzung-%c2%a7-143-markeng-vorsicht-mitarbeiter/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Unternehmenskennzeichen vs. Marke</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2006/09/30/unternehmenskennzeichen-vs-marke/</link>
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		<pubDate>Sat, 30 Sep 2006 11:20:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Mandant nutzt seit etwa 3 Jahren 2 Worte, die in einem Logo enthalten sind, als Firma. Die entsprechende Domain hat er ebenso lange registriert. Sein Ladengeschäft hat eher einen lokalen Einzugsbereich &#8211; im Internet vertreibt er deutschlandweit. Als er jetzt das Logo und die beiden Worte als Wort-/Bildmarke registrieren lassen wollte, stellte er fest, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Mandant nutzt seit etwa 3 Jahren 2 Worte, die in einem Logo enthalten sind, als Firma. Die entsprechende Domain hat er ebenso lange registriert. Sein Ladengeschäft hat eher einen lokalen Einzugsbereich &#8211; im Internet vertreibt er deutschlandweit.</p>
<p>Als er jetzt das Logo und die beiden Worte als Wort-/Bildmarke registrieren lassen wollte, stellte er fest, dass ein anderer die Anmeldung vor etwa einem Monat eingereicht hat &#8211; auch als Wort-/Bildmarke, wobei in der jetztigen Phase das Logo noch nicht abrufbar ist. Die Worte sind so spezifisch, dass vermutet werden muss, dass der andere auf jeden Fall auch die gleichen Waren anbieten möchte.</p>
<p>Die Anmeldung der Marke stellt noch keine Benutzung dar &#8211; insoweit stehen meinem Mandanten noch kein Rechte aus <a href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 MarkenG: Ausschlie&szlig;liches Recht des Inhabers einer gesch&auml;ftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch">§ 15 MarkenG</a> zu. Eventuell besteht jedoch schon eine &#8220;Erstbegehungsgefahr&#8221;, die eine vorbeugende Unterlassungsklage rechtfertigt.</p>
<p>Einen Widerspruch gegen die Markenregistrierung kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens leider nicht einlegen.</p>
<p>Das Geschäft des Mandanten ist nicht groß &#8211; teure Unterlassungsklagen und Schadensersatzklagen kann er sich nicht leisten.<br />
Nicht ganz einfach, ein sinnvolles Vorgehen zur raten.</p>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2006/09/30/unternehmenskennzeichen-vs-marke/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Akteneinsicht in Markenanmeldung</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2005/12/03/akteneinsicht-in-markenanmeldung/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2005 23:15:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das DPMA teilt mit, dass der Europatentdienst bei einer meiner Markenanmeldungen Akteneinsicht beantragt hat. Bislang ist die Marke nur angemeldet. Jetzt stellt sich mir natürlich die brennende Frage, wer hinter dieser Akteineinsicht steckt und was derjenige erfahren will, was nicht schon im Internet zu erfahren ist &#8211; gut, die einzelnen Waren und Dienstleistungen sind derzeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das DPMA teilt mit, dass der <a href="http://www.europatentdienst.de/">Europatentdienst</a> bei einer meiner Markenanmeldungen Akteneinsicht beantragt hat. Bislang ist die Marke nur angemeldet.<br />
Jetzt stellt sich mir natürlich die brennende Frage, wer hinter dieser Akteineinsicht steckt und was derjenige erfahren will, was nicht schon im Internet zu erfahren ist &#8211; gut, die einzelnen Waren und Dienstleistungen sind derzeit noch nicht veröffentlicht.<br />
Mal sehen, ob wir nach der Akteneinsicht nochmals etwas hören.</p>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2005/12/03/akteneinsicht-in-markenanmeldung/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>PHAETON II</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2005/11/16/phaeton-ii/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2005 15:57:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Referent des Vortrages, David A. Copland, hat mir noch das Agreement zwischen VW und Tiffin zukommen lassen. Darin heißt es: &#8220;Now therefore, for consideration agreed to in a separate communication receipt of which is acknowledged, as represented by Exhibit A atached hereto, it is agreed in quadruplicate as follwos: &#8230;&#8221;. Was soviel hießt, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Referent des <a href="http://lawblog.mcneubert.de/2005/11/09/phaeton-vs-phaeton/">Vortrages</a>, David A. Copland,  hat mir noch das <a title="Tiffin Agreement" href="http://lawblog.mcneubert.de/upload/TiffinVWAgreement.pdf">Agreement</a> zwischen VW und Tiffin zukommen lassen. Darin heißt es: &#8220;Now therefore, for consideration agreed to in a separate communication receipt of which is acknowledged, as represented by Exhibit A atached hereto, it is agreed in quadruplicate as follwos: &#8230;&#8221;. Was soviel hießt, dass man den Preis separat vereinbart hat.</p>
<p>Diese sicher nicht billige Investition in die PHAETON-Rechte hat sich offensichtlich nicht wirklich gelohnt, weil VW letzte Woche bekannt gegeben hat, den Phaeton-Verkauf in den USA zu stoppen &#8211; siehe <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,384825,00.html">Spiegel-Online</a>.</p>
<p>Noch eine Korrektur zum Beitrag <a href="http://lawblog.mcneubert.de/2005/11/09/phaeton-vs-phaeton/">Phaeton vs. Phaeton</a>: Die Marke Phaeton wurde nicht durch VW gekauft. VW und Tiffin einigten sich nur darauf, dass VW unter dem Namen Phaeton keine Wohnmobile anbietet und Tiffin keine Autos und alle anderen Waren und Dienstleistungen, die sich VW noch hatte schützen lassen. Und man kam überein, dass beide Marken ohne &#8220;confusion&#8221; nebenher existieren können.</p>
<p>Danke auch dem <a href="http://www.markenblog.de/?p=426">Markenblog</a> für den Link.</p>
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://lawblog.mcneubert.de/2005/11/16/phaeton-ii/' layout='default' show_faces='true' width='400' action='like' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Phaeton vs. Phaeton</title>
		<link>http://lawblog.mcneubert.de/2005/11/09/phaeton-vs-phaeton/</link>
		<comments>http://lawblog.mcneubert.de/2005/11/09/phaeton-vs-phaeton/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2005 21:56:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem heutigen Vortrag der DAJV zum Thema US-Markenrecht in Chemnitz nannte der Referent ein interessantes Beispiel offensichtlich schlechter Markenrecherche. VW hatte es wohl verpasst vor Bekanntgabe des Namens für den neuen VW-Luxus-Pkw umfangreiche Recherchen in den USA durchzuführen. Erst nach Bekanntgabe erfuhr man wohl, dass die Firma Tiffin Motorhomes bereits große Wohnmobile unter der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem heutigen <a href="http://lawblog.mcneubert.de/2005/11/02/dajv-vortrag-in-chemnitz-us-markenrecht/">Vortrag</a> der DAJV zum Thema US-Markenrecht in Chemnitz nannte der Referent ein interessantes Beispiel offensichtlich schlechter Markenrecherche. VW hatte es wohl verpasst vor Bekanntgabe des Namens für den neuen VW-Luxus-Pkw umfangreiche Recherchen in den USA durchzuführen. Erst nach Bekanntgabe erfuhr man wohl, dass die Firma <a href="http://www.tiffinmotorhomes.com/">Tiffin Motorhomes</a> bereits große <a href="http://www.tiffinmotorhomes.com/phaeton/index.html">Wohnmobile unter der Marke Phaeton</a> anbietet.  Die Marke Phaeton war in den USA sogar registriert &#8211; ein einfacher &#8220;knock out&#8221; search hätte also gereicht, um dies herauszufinden. Erst nach Veröffentlichung des Namens durch VW in Deutschland begannen die Verandlungen mit Tiffin Motorhomes über den Verkauf der Marke, so der Referent David A. Copland. Dies hat sicher den Preis nach oben getrieben &#8211; über die Höhe der Summe haben die Parteien offensichtlich Stillschweigen vereinbart &#8211; was hätte damals aber wohl die Änderung des Namens für den VW Phaeton gekostet?</p>
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		<title>DAJV-Vortrag in Chemnitz: US-Markenrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Nov 2005 20:57:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael C. Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In Zusammenarbeit mit der Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftlichen Gesellschaft (CWG) sowie der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TU Chemnitz lädt die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. zu einem Vortrag über das US-Markenrecht ein. Zeit: Mittwoch, 9. November 2005, um 18.30 UHR. Ort: Neues Hörsaalgebäude der TU Chemnitz, Reichenhainer Str., Hörsaal N 111 Es spricht: DAVID A. COPLAND Attorney-at-Law, Wildman, Harrold, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Zusammenarbeit mit der Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftlichen Gesellschaft (CWG) sowie der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TU Chemnitz lädt die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V.  zu einem Vortrag über das US-Markenrecht ein.</p>
<p>Zeit: Mittwoch,  9. November 2005, um 18.30 UHR.<br />
Ort: Neues Hörsaalgebäude der TU Chemnitz, Reichenhainer Str., Hörsaal N 111</p>
<p>Es spricht: DAVID A. COPLAND Attorney-at-Law, Wildman, Harrold, Allen &amp; Dixon LLP, Chicago, Illinois</p>
<p>Begrüßung und Moderation: RA Dr. Westerhausen LL.M. vom DAJV Chemnitz</p>
<p><a href="http://www.dajv.de/de/veranstaltungen/1109_Chemnitz.pdf"><strong>Einladung.pdf</strong></a></p>
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