mobile TAN – aber bitte nicht mobil nutzen
Dienstag, 7. Juli 2009 | Autor: Michael C. Neubert
Meine Bank bittet zwingt mich auf die mobile TAN umzusteigen, da in Zukunft Überweisungen über einem bestimmten Betrag nur noch mit mobile TAN möglich sind. Eigentlich eine praktische Sache, weil ich schon öfters von unterwegs etwas überweisen wollte, aber die iTAN-Liste nicht dabei hatte. Die mobile TAN soll recht sicher sein, also habe ich die Umstellung im Onlineportal meiner Bank eingeleitet. Heute erhielt ich den Aktivierungscode per Post. Im Brief gibt es gleich noch einige Sicherheitshinweise:
Um von dieser besonders hohen Sicherheit des mobile TAN-Verfahrens profitieren zu können, müssen Sie folgende Regeln einhalten:
…
Verwenden Sie für den Empfang der SMS nur Geräte, die nicht auch für die Nutzung des … Direct Banking verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von sog. Smartphones und den Internetzugang mitttels GSM-Karte.
Die Bank erklärt mir nicht, warum das ein Sicherheitsrisiko sein soll, teilt mir aber mit, dass die Sicherheitsregelungen die Sonderbedingungen für das Direct Banking mit PIN und TAN ergänzen. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn ich nicht innerhalb von 6 Wochen schriftlich widerspreche.
Vielleicht schickt mir die Bank ja demnächst noch ein Zweithandy, denn ich habe nur ein Smartphone und möchte das auch als solches nutzen. Dazu gehört auch Onlinebanking, was nun nicht mehr geht – es sei denn ich nehme die alte iTAN-Liste mit.
Besonders kundenfreundlich ist übrigens, dass ich im Rahmen der Umstellung auf die mobile TAN im OnlineBanking nicht auf diese “Sicherheitsfeatures” hingewiesen wurde (zumindest ist es mir nicht aufgefallen), sondern erst per Post unterrichtet werde, wenn die Umstellung quasi schon abgeschlossen ist.
Bleibt noch die Frage, ob die notwendigen Daten gespeichert werden, die belegen, dass ich über mein Smartphone das OnlineBanking genutzt habe und die mobile PIN an das selbe Handy verschickt wurde.
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