Sachsen plant “Online-Pranger” für Sexualstraftäter
Mittwoch, 7. März 2007 | Autor: Michael C. Neubert
Der sächsische Innenminister Dr. Albrecht Buttolo hat am 06.03.2007 dem Kabinett konkrete Vorschläge unterbreitet, wie dem Schutz der Gesellschaft vor Sexualstraftätern künftig stärker Rechnung getragen werden kann.
Quelle: Presseerklärung
Unter anderem schlägt er folgende Maßnahmen vor:
- Einrichtung einer für jedermann zugänglichen Sexualstraftäterdatei
Der Bürger muss in die Lage versetzt werden, Gefahren zu erkennen und diese auch durch Eigenverhalten zu minimieren. Deshalb ist es erforderlich, durch eine öffentliche Datei sicherzustellen, dass Informationen über Sexualstraftäter (z.B. der Wohnort) in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit können Eltern u.U. ihre Kinder besser schützen.
- Betretungsrecht nach § 25 Sächsisches Polizeigesetz
Bei der geplanten Novellierung des Polizeigesetzes muss ein erweitertes Betretungsrecht dergestalt aufgenommen werden, dass ein Betreten der Wohnungen von Sexualstraftätern unmittelbar (also ohne richterlichen Beschluss – A.d.R.) zulässig ist, um Opfer von Sexualstraftaten zu suchen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eines bereits verurteilten Sexualstraftäters ist abzuwägen gegen das Lebensrecht und die Menschenwürde eines potentiellen Opfers. Hervorzuheben ist, dass von diesem Eingriffsrecht unbescholtene Bürger in keiner Weise betroffen sind – es geht hier nur um bereits verurteilte Sexualtäter.
Weiterhin fordert Buttolo die generelle Speicherung der DNA Daten von Straftätern zur Verhinderung künftiger Straftaten.
Ein Rundumschlag!
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Thema: Allgemein | 2 Kommentare





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