Pfändungsprobleme

Dienstag, 2. Dezember 2008 | Autor: Michael C. Neubert

Es passiert ja nicht oft, dass tatsächlich Gegenstände gepfändet und verwertet werden – umso ärgerlicher, dass wir derzeit nicht an den Pfändungserlös herankommen.

Aus einem Räumungs- und Zahlungsurteil hatten wir lediglich die Räumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben. Der Gerichtsvollzieher findet bei der Räumung einen Fahrzeugbrief und die passenden Schlüssel, pfändet das Fahrzeug und lässt es versteigern. Der Schuldner behauptet zwar, das Fahrzeug gehöre nicht ihm sondern der Bank aber da er den Fahrzeugbrief hatte und sich keine Bank beim Gerichtsvollzieher meldet, zahlt dieser die Kosten der Räumung aus dem Versteigerungserlös.

Nun ist noch genügend Geld aus dem Versteigerungserlös vorhanden und wir haben noch den Zahlungstitel. Der Gerichtsvollzieher möchte, dass wir das Konto des Schuldners pfänden und er dann den Restbetrag auf dieses Konto überweist und wir so an unser Geld kommen. Klingt gut, allerdings könnte das Konto ja tief im Minus sein und die Bank hat vorrangige Ansprüche und weg ist es. Mit unserem Vorschlag, eine normale Pfändung durchzuführen und der Gerichtsvollzieher überweist direkt an uns und den Rest an den Schuldner, hat der Gerichtsvollzieher irgendwie Probleme. Er meint, wir könnten ihn ja als Drittschuldner in Anspruch nehmen.

Im Prinzip möchte der Gerichtsvollzieher, dass wir das Geld bekommen, er weiß nur nicht wie das korrekt funktionieren soll. Mit unseren Vorschlägen ist er jedenfalls nicht einverstanden.

Vielleicht hat ja jemand noch einen guten Tipp?

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Pfändungsfehler

Freitag, 19. Oktober 2007 | Autor: Michael C. Neubert

Der Gläubiger lässt die Konten des Schuldners pfänden – bei drei Banken. Zwei Banken befinden sich am Wohnort des Schuldners, die dritte in Bonn. Der Gerichtsvollzieher am Wohnort des Schuldners war schnell – er stellt die Pfüb’s den Banken zu und informiert darüber den Schuldner. Der Gerichtsvollzieher in Bonn war offensichtlich nicht so flott. Jedenfalls war der Schuldner vorgewarnt, weil die Gläubigervertreter auf dem Pfüb alle drei Banken bezeichnet hatten. So blieb dem Schuldner noch genügend Zeit, sich um sein noch nicht gesperrtes Konto bei der Bank in Bonn zu kümmern.

Es kann also besser (aber auch teurer) sein, drei getrennte Pfüb’s zu beantragen.

*Danke für den Hinweis – Fehler korrigiert*

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